Wappen von Wedtlenstedt

Ort und Name Wedelstede


Ort und Name Wedelstede (nach Walter Kampmann)

(Informationen zu Wedtlenstedt und seiner Geschichte im Buch -
Wedtlenstedt - Geschichten aus 900 Jahren
)



Zwischen Braunschweig und Peine liegt das Dorf Wedtlenstedt. Ein drubbelartiges Einwegedorf (Weg mit Kirche) parallel einer Hangabflachung. Heute, im Jahre 1960, gehört es zum Ort Vechelde, östlich der Oker. Es ist einer der ältesten Orte Braunschweigs. Sein Areal beträgt 4.000 Morgen (1960). Die Quellen berichten, dass es zu den "stedt"-Siedlungen des altsächsischen Landausbaus gehöre. Quelle: Historische Kommission für Niedersachsen, Braunschweig, das Erbe Heinrich des Löwen. Der Ort wurde von den Sachsen, dem Cattenstamm, gegründet. Der Name ist ein Personenname, dem "stedt" angehängt ist. Die alte Bezeichnung (Namensform) war "Wetil", "Wedilio". Stätte eines Wetil (Jäger). Dies gilt auch für den Familiennamen.


Braunschweiger Forscher (Ress, Wolfenbüttel) weisen nach, dass beim Ende des Nomadentums ein Anbau oder eine Niederlassung, häuslich und beständig, eines freien edlen Mannes mit sich brachte, sich durch einen Namen von den anderen um ihn wohnenden Knechten, zu unterscheiden. Bei den Sachsen, dem Stamme der Catten, den Bewohnern der Landschaft Braunschweig, gab es als Benennung des Anbaus den Personennamen dieses freien Catten. Zumeist setzte sich dieser Orts- und Familienname aus zwei Wörtern zusammen. Erstens der Bezeichnung des Mannesnamens, zweitens des gebräuchlichen Ausdrucks für eine Wohnung (Stätte). Bei den Sachsenstämmen wurden sie verschieden benannt: büttel, leben, rode, wik, um, en, stedt, hein, eln usw. Die Catten benutzten für den Ausdruck eines Wohnplatzes "stedt".


Aus diesen Darstellungen ergibt sich, dass beim Uradel zuerst der Familienname oder Personenname genannt wurde und dass aus diesem dann der Ortsname nach Hinzufügung des gebräuchlichen sächsischen Stammeswortes für einen Wohnplatz entstand. Diese Familiennamen des Uradels der sind also nicht aus dem Wohnsitz abzuleiten, sondern hier wurde der schon genannte Familienname auch der spätere Ortsname.


Die ersten Nennungen des Namens erbrachten natürlich durch die landesweise verschieden gesprochenen und geschriebenen Ausdrucksformen Veränderungen unseres Namens:

  • 1060 Witelinstide
  • 1085 Withelemstide
  • 1095 Wettlemstede
  • 1105 Wethelemstide
  • 1170 Wittlinstidde
  • 1182 Withelmestede
  • 1200 Wedelinstedhe
  • 1207 Wettlenstede
  • 1217 Wetelemstede
  • 1224 Wittlinstede
  • 1251 Wetelmestede
  • 1266 Wetelemestede
  • 1270 Wetelemstede
  • 1272 Wetelmenstede
  • 1295 Wethelemestedt
  • 1322 Wethlemstede
  • 1350 Wettellemestede
Das traf jeweils für die Familie und den Ort zu.


Die Begründer des Ortes waren also aus dem sächsischen Cattenstamme, den Urbewohnern Ostfalens. Es ist nicht erforscht worden, wie lange schon der Namensträger, der wohl Jäger war, infolgedessen an einem Waldrand wohnte und seine Nachfahren in diesem Anbau wohnten. Tatsache ist jedoch, dass Name und Ort schon vor der Aufteilung Sachsens durch die Karolinger bestanden. Wohl alle Braunschweiger Forscher sagen aus, dass die Sesshaftmachung der Stämme der Sachsen, die früher als Nomadenstämme keinen festen Wohnsitz besaßen, diesen feste Wohnplätze brachte, damit natürlich auch territorialen Besitz. Wer solchen sein Eigen nannte, galt als Freier bei den Sachsen. Er konnte sich Knechte halten, die sich zumeist aus den Gefangenen der kriegerischen Auseinandersetzungen der Sachsen rekrutierten, dieses waren damit die Unfreien.


Noch war das gesamte Land der Sachsen in Goe (Gaue) aufgeteilt. Jeder Gau hatte seine Malstätten, an denen Gericht gehalten wurde. Allein die vielen Kriegsläufe brachten hier dauernd Veränderungen der Grenzen. In der Malstätte Schmedenstede, nahe der Grenze von Astfahla wurden auch Landesversammlungen abgehalten. Der angrenzende Lerago (lehrer Gau) war so gut wie unbewohnt und nur mit vereinzelten Vesten ausgestattet, wo sich Krieger aufhielten.


Eine uralte Quelle in der Diöcese Halberstadt wird in den Jahren 886 n. Chr. auch "weddelnsti" und "weddelsti" in den Besitzungsverzeichnissen des Halberstädter Bistums erwähnt. Quelle: Kleinau, Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig von 1928. Schon 780 nach Chr. gab es die Diöcese Halberstadt. Der spätere Bischof Hildeward (968 – 996) berichtet über den Umfang der Diöcese in seiner Bistumschronik. Danach lag die Kirche Wetelenstede mit ihren Gütern im Banne Atzum, der zur Diöcese Halberstadt gehörte.


Die von den Karolingern vorgenommene Besetzung Sachsens brachte in erster Linie die Christianisierung. Karl dem Großen war daran gelegen, eine Verwaltung in dem vor ihm unterworfenen und christianisierten Sachsenland einzusetzen, die es ihm ermöglichte, Krieger für seine Heereszüge, Gelder für den Ausbau des eroberten Landes, den Zehnten für die Kirchen, Klöster und Bistümer zu sichern. Dieses konnte nur durch die Einrichtung eines Lehens und Vasallenwesens geschehen. Der Besitz von Gütern (damals waren diese nur Grund und Boden) ermöglichte, dass ein damit belehnter Krieger sich für die Belange seines Comites und damit auch seines Königs einsetzte. Erwerbungen als Eigenbesitz waren damals noch immer nur den Grafen, Edlen und einigen wenigen damit beschenkten kleinen Vasallen möglich. Sehr schnell kamen daher die Veränderungen der Besitzverhältnisse durch die Errichtung der Comitate (Grafschaften) und damit des Lehenswesens in Sachsen. Eine Einteilung der bisherigen Gogebiete in Comitate erfolgte; manchmal erstreckte sich ein Comitat auf mehrere Goe.


Bisherige Freie wurden durch die Übernahme eines Lehens sogenannte Vasallen, Lehensträger, Ministerialien und begaben sich dadurch in die Abhängigkeit, in die Unfreiheit. Sie hatten als eigentlichen Besitzer der Lehen einen Herren, den Comites (Grafen).


Erst sehr viel später mit der Einführung des Münzwesens und der Geldwirtschaft war die Möglichkeit gegeben, dass der sogenannte niedere Adel, also die Ministerialien oder kleineren Lehensleute, Eigenbesitz erwerben konnte. Das auch nur aufgrund der politischen Maßnahmen der Könige und Kaiser Heinrich III und IV, die damit verhindern wollten, dass sich nur der höhere Adel großen Territorialbesitz als Erwerbung für geleistete Dienste aneignete. Der sich entwickelnde hohe Adel, die Dynasten, Grafen und Markgrafen, die späteren Herzöge der Länder, z. B. die Brunonen in Braunschweig, waren eine erhebliche Gefahr für die von den Königen betriebene Politik im späteren Deutschland. Die sich bildenden kleineren Territorialmächte wuchsen durch die Art der Verwaltung durch die Comites ganz erheblich und besaßen damit große Macht, die sie noch weiter durch die Handhabung des Lehens und Vasallenwesens ausbauen konnten. Allein bei Königswahlen aber auch bei Hergabe von Geldmitteln für die Kriegsführung Deutscher Könige wurden sie durch eine negative politische Einstellung gefährlich und hinderlich.


Das Rechtswesen lag um das Jahr 900 noch sehr im Argen und damit hatten die Lehensherren, die Comites und die anderen Angehörigen des sich bereits gebildeten hohen Adels viele Möglichkeiten, sich den Besitz ihrer in den vielen Fehden und Kriegen gebliebenen Vasallen anzueignen. Dem niederen Adel sollten nunmehr wesentliche Rechte zugesprochen werden, vorwiegend das Recht zur Bildung von Eigenbesitz. Die Zumessung dieses Rechts hatte also den Grund darin, dass die Angehörigen des hohen Adels sich aufgrund ihrer Territorialpolitik, hier vorwiegend die norddeutschen Dynasten aus Sachsen, zu mächtigen Herren entwickelten (Markgrafen, Herzöge). Sie waren in der Lage und machten von der Möglichkeit Gebrauch, dem Kaiser in seiner Südpolitik (Kaisertum und Italien), nicht zu folgen. Allein die Stärkung der kirchlichen Herren (weltliche Kirchenfürsten) durch die Politik der deutschen Kaiser reichte nicht aus, um die territoriale Machtausweitung der sächsischen Dynasten zu bremsen.


So gewann denn recht bald der Kaiser durch Zusprechung des erwähnten Rechtes an den niederen Adel, nämlich Bildung von Eigenbesitz, die Angehörigen dieses Standes für sich und seine Politik. Dadurch errichtete sich indirekt eine Wand in den einzelnen Ländern zwischen Lehensherren und Vasallen.


Der Ausbau der Orte, Straßen und Vesten nahm im übrigen dem kleinen Freien viel Land weg. Große Waldrodungen für Bauenansiedler schmälerten die kleinen Besitzungen genauso. Die bestehende Dreifelderwirtschaft erbrachte schließlich für große Teile des niederen Adels, der sich bis dahin vielleicht noch nicht in ein festes Lehensverhältnis begeben hatte und damit noch als Freier galt, eine teils unzureichende Existenzgrundlage. So musste sich gezwungenermaßen auch der letzte Freie in ein Lebensverhältnis begeben. Er erhielt Besitz an Land, Hof, Wald und Wiesen jedoch nur so lange zu Lehen, wie er und später seine männlichen Nachfahren hierfür Dienste an den Lehensherren leisteten.


Wie schon beschrieben, entwickelte sich recht bald der eingesetzte Comites zu einem Dynasten. Auch die Angehörigen des niederen Adels gelangten jetzt durch weitere Annahme von Lehen aus den Händen der Dynasten zu größeren Ländereien, die teilweise Eigenbesitz und damit vererbbar waren. Zumeist wurde ein Comites schon genannt, jedoch zunächst immer nur nach seinem Vornamen, erst später mit der Zusatzbenennung seines Comitates. Erst ab 1200 etwa wurden schließlich auch die Angehörigen des kleineren Adels mit Namen genannt. Vorwiegend sind der Orts- und der Familienname die gleichen.


Ein besonderes Kapitel der damaligen zeit war der Anwuchs der Macht der Kirche. Zunächst entstanden unter den Karolingern die Urkirchen, die zumeist bei den Malstätten der alten Sachsen standen, ja selbst bestehende Baulichkeiten dieser nutzten. An Bistümern wurden im damaligen Gau Ostfalen die Bistümer Hildesheim und Halberstadt errichtet. Kirchebanne mit Kirchspielen und andere kirchliche Verwaltungszentren waren eingerichtet. Der Zehnte war im jeweiligen kirchlichen Bereich auch an die Kirche abzugeben. Erst später, nachdem eine Zentralisierung des gesamten Kirchenwesens sich durchsetzen konnte, richtete die Kirche Archidiakonate ein.


Kirche und Ort Wetelenstede In allen älteren Quellen über Ortschaften im Gaue Astfahla (Ostfalen) ist in den Quellen der Kirche der Ort Wetelenstede nicht aufgeführt. Rechtsbetreuungen wurden damals an den gräflichen Comites und den kirchlichen Archidiakonaten wahrgenommen. Die Gepflogenheit, Schenkungen von Allodialbesitzungen an landesfremde Bistümer, Klöster und Kirchen vorzunehmen, hatte zur Folge, dass die neuen Herren die Rechtsbetreuung vornahmen. In den Nennungen der Ortschaften im Hildesheimer Bistum sowohl, als auch in denen der Grafschaften im großen Goe Astfahla, erschien Wetelenstede künftig nicht mehr. Zuletzt war Wetelenstede im Jahre 1051 als zum halberstädtischen Bistum gehörig erwähnt.


Meier, zur ältesten Geschichte der Pfarrkirchen im Bistum Halberstadt, Seite 235: "lagen doch auf der 75 km langen Stecke von Wetelenstede im halberstädtischen und Beedenbostel im hildesheimischen 1051 nur 11 Pfarrkirchen."


Seit dem Jahre 1060 wurde die Rechtsbetreuung durch die Grafen von Kathlenburg, und als diese die Wetelensteder Kirche mit ihren Gütern dem Katelenburger Kloster schenkten, von diesen wahrgenommen. Der Graf Dietrich II von Kathlenburg hatte die Kirche mit ihren Gütern zu Wetelenstede als Ehegut der Gertrud von Braunschweig, der letzten Brunonin, erhalten, er heiratete Gertrud im Jahre 1060.


Im übrigen hatten die Brunonen bis zum Jahre 1051 die große Grafschaft Astfahla im Archidiakonat Denstorf als Reichslehen. In ihr waren gelegen die Goe Nordthruingo, Derlingo, Astfalago, Saltgo, Gretingego und Mulbezego. Kaiser Heinrich der Dritte schenkte diese Grafschaft dem Stifte Hildesheim. Er nahm sie den Brunonen weg, welche sie als seine Verwandten seit langer Zeit besaßen. Grund waren die Machtverhältnisse, zu denen die Brunonen inzwischen gelangt waren. Aber auch durch diese Schenkung des Kaisers an das Bistum Hildesheim haben die Brunonen ihr Amt als Grafen nicht verloren. Sie erhielten das Lehen nun als Kirchenlehen statt als Reichslehen.


Alle welfischen Grafschaften waren Reichslehen; es ist keine Quelle bekannt, die eine allodiale Grafschaft nachweist. In der großen Grafschaft Astfahla, die den Brunonen zunächst verlorenging, lag auch die kleinere Grafschaft Peine (neu begründet), welche später von Heinrich des Löwen durch den Grafen von Peine verwaltet wurde. Bei der Ächtung Heinrich des Löwen im Jahre 1180 ging der Graf von Peine, bisheriger Lehensmann Heinrich des Löwen, zu den Kaiserlichen über und wurde Comites der Bischöfe von Hildesheim.


In dieser Peiner Grafschaft lag auch Wetelenstede. Es war ausnahmslos Allodialbesitz der Brunonen. Gerade deshalb kam es nicht vor, dass von Seiten der Comites oder des Bistums eine Erwähnung in den Quellen erfolgte. Erst viel später, nach dem Sturze Heinrich des Löwen, als die Grafen von Wernigerode um 1247 die Comitate Astfahla und Derlinga als Gerichtsherren der Brunonen, der Braunschweiger Herzöge, verwalteten, wurde Wetelenstede wieder genannt.


Trotz dieser Umstände kam es wegen der Unklarheit der Zuständigkeit der kirchlichen Verwaltung des Ortes Wetelenstede, zu welchem Archidiakonat die Kirche gehörte, zu Namensnennungen, z. B. durch das Halberstädter Bistum, das den Ort noch nach 1051 nannte. Danach war die Grafschaft Astfahla, zu welcher auch Wetelenstede gehörte, dem Bistum Hildesheim einverleibt. Nach der Ansiedlung der Brunonen an der Oker um 1022 gab es dort in Brunesvik eine und etwas später in der sich bildenden Stadt Braunschweig schon mehrere Kirchen. Die Grenzen des Bistums Halberstadt endeten an der rechten Seite der Oker und trotzdem wurde die Kirche Wetelenstede von ihm verwaltet, ja sogar die Braunschweiger Kirchen, welche am westlichen Ufer lagen. Die Kirche in Wetelenstede wurde ums Jahr 1000 erbaut und danach mehrmals zerstört. Die Mutterkirche, wozu auch die in Braunschweig gelegenen Kirchen gehörten, war Atzum, zum Bistum Hildesheim gehörend.


Die im Jahre 1000 bestehende Dreifelderwirtschaft erbrachte dem großen Teil des niederen Adels, der sich bis dahin noch nicht in ein Lehensverhältnis begeben hatte und daher noch als Freier galt, eine nicht ausreichende Existenzgrundlage. So musste sich dann auch der letzte Freie in ein Lehenverhältnis der Comites begeben. Er erhielt Besitz in Land, Hof, Wald und Wiesen, die ihm jedoch nur so lange als Lehen gehörten, wie er und später seine Nachfahren hierfür Dienste an die Lehensherren leisteten.


Bann Denstorf, Dorf Wetelenstede Quelle: Lüntzel, Die ältere Diöcese Hildesheim Liste der Banne des Bistums Hildesheim


XXVIII Bann D e n s t o r f Thenesdorf kam im Jahre 1057 unter den publicis ecclesiarum parochis vor. Dem Archidiacon (OG IV 415 UB) stand der Zehnte von Denstorf zu. Lamme und die beiden Gleidingen waren seine Filialen, der Landesherr war jetzt Patron und die derzeitige Superindendantur umfasste ungefähr das alte Archidiaconat, nämlich:


Bortfeld, Denstorf, Watenbüttel, Ölper, Timmerlande, Volkenrode, Wetlenstedt.


299 Wetlenstedt: Das Patronat gehörte dem Grafen von Kathlenburg. Graf Theodorich übergab dasselbe der Johanniskirche in Katlenburg in der Art, dass der Pfarrer mit einem gewissen Gehalte zufrieden sein, alles andere dem Kloster Katlenburg zufallen solle.


König Otto IV bestätigte diese Abmachung im Jahre 1207 (UB).


Des Kaisers Ottos Witwe Maria legte der Kirche im Jahre 1218 einige Güter bei. (Braunschweiger Anzeiger von 1753, St. 6).


Am letzten April des Jahres 1270 trat Probst Johann von Katlenburg die Kirche zu Wetlenstedt dem Priester Theodolphus auf 40 Jahre ab, nebst 8 Hufen, 8 Wörden und dem innerhalb und außerhalb des Dorfes einzusammelnden Wachse. Dafür zahlte der Priester 24 Schillinge Brschw. Pfennige, ließ dem Kloster die außer der Feldmark liegenden Güter der Kirche und versprach, seine Synode zu besuchen, seine Gäste aufzunehmen und bei Ausschreibung einer allgemeinen Schätzung oder Bede, für die ihm überlassenen Güter aufzukommen, auch für die Kirchenlichte zu sorgen (UB). Der Domprobst sicherte dem Kloster im Jahre 1271 am Thomastage das Verfügungsrecht über die Kirche zu (Brschwg. Anzeiger von 1745 Co I, 1722).


Bischof Otto verleibte die Kirche dem Kloster mit Genehmigung des Archidiacons am 16. Januar im Jahre 1275 ein (Brschwg. Anzeiger a.a.O.) und der spätere Bischof Otto bestätigte diesen Beschluß im Jahre 1322 (Brschwg. Anzeiger von 1745), Bischof Heinrich im Jahre 1339 (Brschwg. Anzeiger a.a.O.).


Im Jahre 1383 war die Kirche größtenteils eingefallen und zerstört, dem übrigen Teil drohte der Einsturz und so entschloß sich das Kloster umso leichter, als es seine übrigen Güter in jenem Dorfe an das hl. Kreuz-Kloster von Braunschweig verkaufte, auch die Kirche demselben zu übertragen. Der Erzbischof Adolf von Mainz erteilte seine Einwilligung im Jahre 1384. Jetzt vergab der Landesherr die Kirche, das Kreuz-Kloster, die Opferei.