Wappen von Wedtlenstedt

1979 - Volksfestgemeinschaft Wedtlenstedt - 2016



Die Volksfestgemeinschaft Wedtlenstedt versteht sich als Dachorganisation von ortsansässigen Vereinen mit dem Ziel, größere Veranstaltungen, die über die Möglichkeiten eines Einzelvereins hinausgehen, gemeinschaftlich zu organisieren. Der Volksfestgemeinschaft gehören als Vollmitglieder Sportverein, Schützenverein und Freiwillige Feuerwehr an. Sie ist offen auch für andere Vereine, die sich der Ortschaft verbunden fühlen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen wollen. Die Unterstützung anderer örtlichen Gemeinschaften bei besonderen Anlässen ist selbstverständlich.


Auslöser für die Gründung der Volksfestgemeinschaft war eine bittere Erfahrung: im September 1979 hatte, wie damals noch üblich, der Schützenverein in eigener Regie ein sogenanntes „Minischützenfest” durchgeführt, welches trotz niedriger Erwartungen ein ziemlicher Fehlschlag mit schmerzlichen finanziellen Konsequenzen war. Die Beteiligung der Dorfbewohner war für die aufgewendeten Kosten und Mühen viel zu gering, so konnte es nicht weitergehen. Am Rande einer Dienstversammlung der Feuerwehr haben die damaligen Vorsitzenden des MTVs und der Feuerwehr, Gerd Feuchte und Horst Statnik, die Situation mit dem Ergebnis besprochen, dass nur ein Mehr an Gemeinsamkeit das Volksfest in Wedtlenstedt retten kann.


Am 6. November 1979 fand daraufhin die Gründungsversammlung der Volksfestgemeinschaft Wedtlenstedt in der alten Schule (heute: Dorfgemeinschaftshaus) statt. Anwesend waren die Herren Feuchte, Paul, Rabow, Schmall und Statnik als die Vertreter Ihrer Vereine. Das Gründungsprotokoll lautete:
„Es wurde grundsätzliche Einigung erzielt, zukünftige Volksfeste gemeinsam durch Feuerwehr, Schützenverein und Sportverein zu veranstalten. Die Pflichten der einzelnen Vereinigungen umfassen dabei.Tätigkeiten. Ein möglicher finanzieller Überschuss wird in drei Teile aufgeteilt, ein eventueller Verlust muss aus Rücklagen gedeckt werden. Alle Fragen des globalen Festablaufs sowie insbesondere der Finanzierung werden im Ausschuss besprochen. Der Ausschuss besteht aus den drei Vorsitzenden, den drei Kassenwarten sowie einem Schriftführer. Entscheidungen werden in diesem Gremium mit einfacher Mehrheit gefällt. Ansonsten gelten die Regeln der vertrauensvollen Zusammenarbeit.”


Als Finanzregeln wurde festgehalten, dass „alle Mitglieder ehrenamtlich arbeiten”. Über das übliche Dankeschön an „Helfer in Form von Naturalien (z. B. Frühstück, Biermarken etc.) wird gemeinsam im Rahmen eines Haushaltsplans beschlossen”.


Soweit die Zitate aus dem ersten Protokoll. Die Grundidee sind bis heute gültig geblieben. In unregelmäßigen Abständen treffen sich die Repräsentanten der Vereine, um in privatem Rahmen Aufwand, Hilfestellungen und Ablauf der Feste zu besprechen. Zum Volksfest ist bis heute das Osterfeuer und das Kartoffelfest hinzugekommen, die ebenfalls gemeinschaftlich organisiert und durchgeführt werden. Nach wie vor wird der Arbeitsaufwand, das Risiko und ein eventueller Gewinn in gleiche Teile auf jeden Verein aufgeteilt.


Neben den Großeranstaltungen der Volksfestgemeinschaft führen die Vereine auch zahlreiche weitere Veranstaltungen in eigener Regie durch. Genannt seien z.B. Braunkohlwanderung, Kinderfasching, Eierbacken, das Kinderfest im Sommer, gemeinsame Wochenendfahrten sowie der Weihnachtsmarkt. Diese Veranstaltungen finden teilweise unter der Regie eines Einzelvereins statt, werden aber üblicherweise abgesprochen.