Sippenbuch Wedtlenstedt

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Ackermann, auch Vollspänner oder Hufner genannt, stand im 18. Jahrhundert in der bäuerlichen Hierarchie an erster Stelle. Er bewirtschaftete wenigstens 4 Hufe Land (s.u.). Als höriger Großbauer war er seiner Grundherrschaft mit zwei Gespannen dienstverpflichtet. Die Bezeichnung Ackermann blieb auch nach der Bauernbefreiung gebräuchlich und wurde erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts von dem wenig schönen Begriff "Oeconom" abgelöst.


Anbauer wurde ein Kleinbauer genannt, der einen Kothof besaß, der zumeist mit Hof- und Gartenland ausgestattet war.


Als Halbspänner oder Halbmeier bezeichnete man in der Agrargeschichte Nordwestdeutschlands einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an zweiter Stelle stand. Die historischen Namen für Halbspänner waren regional unterschiedlich und lauteten zum Beispiel auch Halbhufner, Halbgebauer oder Halbbauer. Der Halbspänner hatte seinem Grundherrn neben anderen Diensten und Zahlungen ein aus zwei Pferden bestehendes Gespann zum Pflügen oder für Fuhrdienste zu stellen. Sogenannte Zuspänner oder ein zweiter Halbspänner bildeten mit ihren Tieren ein volles Gespann von vier Pferden. Zu einem Halbspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Wald rund 12 bis 24 Hektar Ackerland. Außer den Diensten hatten die Bauern noch Geld- und Naturalleistungen zu erbringen.


Als Kotsasse, Kleinbauer oder Kleinkötter bezeichnete man in der Agrargeschichte Nordwestdeutschlands einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an vorletzter Stelle stand. Unter ihm auf der untersten sozialen Stufe stand noch der Hoppenplöcker oder Straßenkötter. Die Bezeichnung war für die Steuererhebung von Bedeutung. Kötter wurden nach den Prinzipien des Meierrechts behandelt und man unterschied zwischen Groß-, Mittel-, Eget- und Kleinkötter. Das Ansiedeln neuer Kötter auf einem Meierhof musste durch den Landesherrn genehmigt werden.
Kotsasse hatten nur rund 1 bis 3 Hektar Ackerland zur Verfügung und 1-2 Kühe oder Ziegen, was bei weitem nicht für den Lebensunterhalt ausreichte. Sie mussten sich zusätzliche Erwerbsquellen suchen und arbeiteten zum Beispiel als Hirten oder Handwerker. Außerdem mussten sie als Gegenleistung für die Überlassung des Kottens und des Ackerlands Hand- und Spanndienste für den Grundherrn vorwiegend in der Erntezeit erbringen, die zumeist mit der Sense, der Harke oder dem Spaten geleistet wurden.
Diese Dienstleistungen empfanden die Betroffenen häufig als schwere Belastung und wurden deshalb höchst ungern verrichtet. Die Gerichtsakten berichten von diversen Streitigkeiten um diese Dienste, zum Beispiel um unpünktliches Erscheinen oder mangelnde Arbeitsleistungen. Bei wiederholten Verfehlungen wurden sogar Gefängnisstrafen verhängt.


Als Brinksitzer, (auch Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, Büdner bzw. Bödner, Häusler, Instleute, obd. Pointler oder Söldner, amtsdeutsch Kolonisten oder Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz. Das Wort kommt von mittelhochdeutsch hiuseler zu ‚Haus‘.
Die aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd oder einen Arbeitsochsen verfügten.
Brinksitzer traten in größerer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf. Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter Hufnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Brinksitzer blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker, Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig. Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen Aufstieg innerhalb des Dorfes.
Aufgrund der schwachen sozialen Stellung wurden die Häusler in den meisten Gebieten überproportional mit Abgaben, insbesondere Steuern, des Landesherren belastet.
Brinksitzer waren im 19. Jahrhundert eine Übergangsform zum Tagelöhner bei den jeweiligen Grundherren und waren auf diesen Nebenerwerb angewiesen, da der eigene landwirtschaftliche Besitz nicht zum Lebensunterhalt ausreichte. Dennoch galten sie als freie Arbeiter im Gegensatz zu den Leibeigenen, standen aber im Regelfall am Rande oder außerhalb der von den Hufnern geprägten Dorfgemeinschaft. Entsprechend wurden Brinksitzereien auch am Rande der Marken gegründet, waren mit kaum nennenswertem Landbesitz ausgestattet und ohne Markberechtigung.


Das Wort Hufe bezeichnet ein landwirtschaftliches Gut, welches mit einem Pflug bestellt werden kann und demnach der Arbeitskraft einer Familie entspricht. Die korrelative Fläche wurde von Anfang des 9. bis ins 19. Jahrhundert hinein meist auf rund 30 Morgen veranschlagt.


Acker ist ein landwirtschaftliches Flächenmaß und entspricht 4048 m².


(Quelle: Wikipedia)






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