Ackermann, auch Vollspänner oder Hufner genannt, stand im 18. Jahrhundert in der bäuerlichen Hierarchie an erster Stelle. Er bewirtschaftete wenigstens 4 Hufe Land (s.u.). Als höriger Großbauer war er seiner Grundherrschaft mit zwei Gespannen dienstverpflichtet. Die Bezeichnung Ackermann blieb auch nach der Bauernbefreiung gebräuchlich und wurde erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts von dem wenig schönen Begriff "Oeconom" abgelöst.
Anbauer wurde ein Kleinbauer genannt, der einen Kothof besaß, der zumeist mit Hof- und Gartenland ausgestattet war.
Als Halbspänner oder Halbmeier bezeichnete man in der Agrargeschichte Nordwestdeutschlands einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an zweiter Stelle stand. Die historischen Namen für Halbspänner waren regional unterschiedlich und lauteten zum Beispiel auch Halbhufner, Halbgebauer oder Halbbauer. Der Halbspänner hatte seinem Grundherrn neben anderen Diensten und Zahlungen ein aus zwei Pferden bestehendes Gespann zum Pflügen oder für Fuhrdienste zu stellen. Sogenannte Zuspänner oder ein zweiter Halbspänner bildeten mit ihren Tieren ein volles Gespann von vier Pferden. Zu einem Halbspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Wald rund 12 bis 24 Hektar Ackerland. Außer den Diensten hatten die Bauern noch Geld- und Naturalleistungen zu erbringen.
Als
Kotsasse, Kleinbauer oder Kleinkötter bezeichnete man in
der Agrargeschichte Nordwestdeutschlands einen leibeigenen Bauern,
der in der dörflichen Hierarchie an vorletzter Stelle stand.
Unter ihm auf der untersten sozialen Stufe stand noch der
Hoppenplöcker oder Straßenkötter. Die Bezeichnung war
für die Steuererhebung von Bedeutung. Kötter wurden nach
den Prinzipien des Meierrechts behandelt und man unterschied zwischen
Groß-, Mittel-, Eget- und Kleinkötter. Das Ansiedeln neuer
Kötter auf einem Meierhof musste durch den Landesherrn genehmigt
werden.
Kotsasse hatten nur rund 1 bis 3 Hektar Ackerland zur Verfügung und 1-2
Kühe oder Ziegen, was bei weitem nicht für den
Lebensunterhalt ausreichte. Sie mussten sich zusätzliche
Erwerbsquellen suchen und arbeiteten zum Beispiel als Hirten oder
Handwerker. Außerdem mussten sie als Gegenleistung für die
Überlassung des Kottens und des Ackerlands Hand- und
Spanndienste für den Grundherrn vorwiegend in der Erntezeit
erbringen, die zumeist mit der Sense, der Harke oder dem Spaten
geleistet wurden.
Diese Dienstleistungen empfanden die Betroffenen häufig als schwere
Belastung und wurden deshalb höchst ungern verrichtet. Die
Gerichtsakten berichten von diversen Streitigkeiten um diese Dienste,
zum Beispiel um unpünktliches Erscheinen oder mangelnde
Arbeitsleistungen. Bei wiederholten Verfehlungen wurden sogar
Gefängnisstrafen verhängt.
Als
Brinksitzer, (auch Häuselmann, Eigenkätner,
Kathenleute, Büdner bzw. Bödner, Häusler, Instleute,
obd. Pointler oder Söldner, amtsdeutsch Kolonisten oder
Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit
eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz. Das Wort kommt von
mittelhochdeutsch hiuseler zu ‚Haus‘.
Die
aus dem Feudalismus stammende Bezeichnung Häusler kennzeichnet
die Besitzer kleinster Anwesen. Es waren Dorfbewohner, die ein
kleines Haus und dazu kein oder nur wenig eigenes Land besaßen
sowie nur über wenig oder gar kein Vieh, insbesondere kein Pferd
oder einen Arbeitsochsen verfügten.
Brinksitzer traten in größerer Zahl ab dem 16. Jahrhundert auf.
Die dörfliche Gemarkung war zu dieser Zeit bereits weitgehend unter
Hufnern und Gärtnern aufgeteilt. Für die Brinksitzer
blieben so oft nur Erwerbsmöglichkeiten als Kleinhandwerker,
Dienstboten, Tagelöhner, Schulmeister oder Hirten übrig.
Trotzdem bedeutete für sie der Hauserwerb einen sozialen
Aufstieg innerhalb des Dorfes.
Aufgrund der schwachen sozialen Stellung wurden die Häusler in den
meisten Gebieten überproportional mit Abgaben, insbesondere
Steuern, des Landesherren belastet.
Brinksitzer
waren im 19. Jahrhundert eine Übergangsform zum Tagelöhner
bei den jeweiligen Grundherren und waren auf diesen Nebenerwerb
angewiesen, da der eigene landwirtschaftliche Besitz nicht zum
Lebensunterhalt ausreichte. Dennoch galten sie als freie Arbeiter im
Gegensatz zu den Leibeigenen, standen aber im Regelfall am Rande oder
außerhalb der von den Hufnern geprägten Dorfgemeinschaft.
Entsprechend wurden Brinksitzereien auch am Rande der Marken
gegründet, waren mit kaum nennenswertem Landbesitz ausgestattet
und ohne Markberechtigung.
(Quelle: Wikipedia)